Beratung

Info-Brief zur EG-Dual-Use-Verordnung

Am 05. März 2016 wurde die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/2420 des Rates vom 12. Oktober 2015 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck („EG-Dual-Use-Verordnung“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neue Verordnung trat am 25. Dezember 2015 in Kraft.

Die von uns vertriebenen Standard Katalogartikel sind in der Verordnung EG - Dual- Use 2015/2420 nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht gelistet.
Jedoch haben wir oftmals keinen Überblick über die weitere Verwendung der von uns verkauften Materialien.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden sie sich bitte an die BAFA


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Frankfurter Straße 29-35


65760 Eschborn
 

In besonderen Fällen können wir entsprechende Anfragen für die für Sie relevanten Artikel bei der BAFA durchführen.

Diese Anfragen dauern jedoch in der Regel 10 -12 Wochen und sind mit Kosten verbunden.




Mit freundlichen Grüßen



RK Rose+Krieger GmbH
Verbindungs- und Positioniersysteme


Björn Riechers
Geschäftsleitung

Kai G. Liesendahl
Vertriebsleiter